AGB

Allgemeine Vermittlungs- und Geschäftsbedingungen der NiK PB GmbH (NiK PB)

Unsere Vermittlungs- und Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

Wir erkennen abweichende Bedingungen auch dann nicht an, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag vorbehaltlos ausführen.

Unsere Vermittlungs- und Geschäftsbedingungen gelten, soweit es sich beidseitig um ein Handelsgeschäft handelt, auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden. Maßgeblich ist die jeweils bei Vertragsschluss geltende Fassung.

Vereinbarungen, die wir abweichend oder ergänzend zu den Vermittlungs- und Geschäftsbedingungen mit dem Kunden getroffen haben, gehen diesen Vermittlungs- und Geschäftsbedingungen vor, sofern diese zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurden. Mündliche Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.

§ 1 Leistungserbringung, Mitwirkungspflichten und Vertraulichkeit
NiK PB wird den übertragenen Auftrag gewissenhaft und sorgfältig erfüllen. Da die Dienstleistung der NiK PB auf erfolgsbasierter Basis erfolgt, besteht kein Rechtsanspruch auf eine zu erbringende Besetzung seitens des Kunden gegenüber NiK PB.

Der Auftraggeber erklärt sich bereit, alle zur Ausführung des Auftrags erforderlichen bzw. von NiK PB angeforderten Unterlagen oder Daten zur Verfügung zu stellen oder zu ermöglichen, dass diese im Unternehmen des Auftraggebers von NiK PB erstellt werden können. Dies gilt vor allem für Unternehmen, die bei der Mitwirkung einer Personalbeschaffung benötigt werden, wie die Abfassung einer Stellenbeschreibung und die Ermittlung eines Anforderungsprofils.

NiK PB wird sämtliche mitgeteilte Informationen und Daten, die im Rahmen des Beratungsauftrages vom Aufraggeber an NiK PB übermittelt werden, vertraulich behandeln und etwaige Sperrvermerke beachten. Die Bewerberexposés von Kandidaten, welche der Auftraggeber von NiK PB erhält, bleiben im Eigentum von NiK PB. Sie sind streng vertraulich zu behandeln. Bei Nichteinstellung des Bewerbers sind die Exposés unverzüglich vom Auftraggeber an NiK PB zurückzugeben bzw. zu vernichten. Eine Weitergabe an Dritte sowie das Einstellen und Zurückbehalten von Kopien für den eigenen Gebrauch ist nicht erlaubt. Soweit es beim Kunden zu einer Speicherung der von NiK PB überlassenen persönlichen Daten kommt, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass bei der Speicherung und/oder sonstigen Verarbeitung der überlassenen Daten alle datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Der Kunde stellt NiK PB auf erstes Anfordern von Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung seiner datenschutzrechtlichen Verpflichtungen basieren.

§ 2 Vermittlung
1. Eine Vermittlung mit Honoraranspruch für NiK PB hat stattgefunden, wenn ein Arbeitsverhältnis oder ein Dienstleistungsverhältnis (Hauptvertrag) zwischen dem Auftraggeber und einem von NiK PB vorgeschlagenen Kandidaten zustande gekommen ist.

2. Wird ein Kandidat, der von NiK PB vorgeschlagen wurde, innerhalb von 12 Monaten- ob direkt vom Kunden oder indirekt angesprochen oder durch Dritte angeboten- eingestellt, so wird vermutet, dass dies ursächlich auf die Vermittlung von NiK PB zurückzuführen ist. Hierüber ist NiK PB unverzüglich zu informieren und der Honoraranspruch wird zur Zahlung fällig, es sei denn dem Kunden gelingt der Nachweis, dass der Kandidat nicht auch aufgrund der Vermittlung von NiK PB eingestellt wurde. Ein Nachweis kann insbesondere dann geführt werden, wenn der Kandidat zwischenzeitlich bei einem dritten Arbeitgeber angestellt war.

3. Sollte ein Kandidat, dessen Profil durch NiK PB vorgeschlagen wurde, dem Auftraggeber bereits bekannt sein, so ist die NiK PB unverzüglich, spätestens 3 Tage nach Erhalt des Profils darüber zu informieren (Anzeigepflicht).

4. Unterlässt der Auftraggeber die fristgerechte Anzeige an NiK PB, so wird der Vergütungsanspruch auch fällig, sobald der Auftraggeber den Kandidaten nach Massgabe des Satz 1 einstellt. Die bis dahin bestehende Personal- oder Kandidatenakte ist im Zweifelsfall zur Klärung der Ansprüche durch den Kunden in anonymisierter Form offen zu legen.

5. Eine Vorstellung des Kandidaten liegt bereits mit der Zusendung eines einfachen Kandidatenprofils an den Kunden vor, auch wenn in dem überlassenen Profil der Name des Kandidaten nicht vollständig angegeben ist oder sonst entscheidende Merkmale fehlen. Vorstehendes gilt entsprechend, sofern eine Konzerngesellschaft des Kunden einen Anstellungsvertrag mit dem Kandidaten schliesst. Dem Kunden bleibt der Gegenbeweis für die vorstehende Vermutung vorbehalten, indem er nachweist, dass der Anstellungsvertrag auch ohne unsere Vermittlung zustande gekommen wäre.

Im Rahmen eines Beratungsmandats bzw. eines Executive Search Auftrages, gelten die besonderen Regelungen zum Angebot Direct Search unter § 6

§ 3 Honorarabrechnung und Zahlungsbedingungen
Das bei der Honorarabrechnung zugrunde zu legende Zielgehalt ist das Jahreseinkommen des vermittelten Arbeitnehmers und versteht sich unter Einschluss aller Monatsgehälter, Weihnachtsgratifikation und Urlaubsgeld sowie Prämien, die bei einer Zielerreichung von 100 % an den Mitarbeiter ausgeschüttet werden, ggf. einschließlich Fixprämien (Zielgehalt). Der Honoraranspruch kann nicht gemindert werden, wenn die Kandidatenperformance nicht zur Erreichung des Zielgehaltes führt.

Alle Honorarvergütungen werden mit Rechnungsstellung sofort ohne Abzüge fällig. Sie verstehen sich zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Das Honorar ist nach erbrachter Leistung von NiK PB, also Abschluss eines Hauptvertrages im Sinne des § 2 Satz 1, erfolgter Berechnung des Honoraranspruchs und damit nach Erhalt der Rechnung, sofort zur Zahlung fällig.

§ 4 Sonderleistung und Nebenkosten
Die Reisekosten der Bewerber (nach Richtlinien des Auftraggebers) und ggf. des auf Kundenwunsch hin begleitenden Beraters werden vom Auftraggeber getragen und ihm nach Beleg in Rechnung gestellt.

Vorbehaltlich anderer Vereinbarungen in den Einzelaufträgen werden für den Fall, dass vom Kunden beauftrage Gespräche mit Kandidaten durch die Berater der NiK PB und/oder dem Auftraggeber nicht am Firmensitz der NiK PB erfolgen, neben den Reisekosten (PKW 0,60 €/km oder Bahnreise in 2. Klasse bzw. mit Bahn Card 50 in 1. Klasse) für die Berater der NiK PB, auch der Reiseaufwand mit hälftiger Reisezeit in Rechnung gestellt. Als Basissatz pro Reisestunde gelten 100,00 €/je Stunde. Flugreisen und Übernachtungsaufwand erfolgen nach Absprache.

Sonderleistungen wie Eignungstests, Suchanzeigen oder Ähnliches werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und nach Absprache mit dem Auftraggeber durchgeführt und gesondert in Rechnung gestellt.

§ 5 Anzeigen- bzw. internetgestützte Personalsuche
Bei der anzeigen- bzw. internetgestützten Personalsuche wird der Leistungsumfang vor Auftragserteilung individuell definiert und nach der Durchführung entsprechend den getroffenen Vereinbarungen nach Aufwand berechnet. Hierfür bedarf es eines gesonderten unterzeichneten Auftrages des Kunden an die NiK PB, in dem alle Kosten und Schritte definiert sind.

§ 6 Vermittlung Direct Search
Im Rahmen eines Beratungsmandats bzw. eines sog. Executive Search Auftrages, gelten neben den aufgeführten Vereinbarungen im Angebot Direct Search und/oder Executive Search die nachfolgenden Regelungen.

Vor dem Hintergrund der uns zugegangenen Informationen bezüglich der vakanten Position wird ein detailliertes Anforderungsprofil und eine Umfeld-Analyse mit allen Prozessbeteiligten möglichst – im Unternehmen vor Ort – durchgeführt. Weiterhin werden die Wege zum Beispiel zur Anzeigengestützten Recherche oder Direktansprache- gemeinsam definiert und die dafür nötigen Abstimmungen wie z. B. Anzeigenentwurf, Definition der Zielfirmen für potenziell interessante Kandidaten miteinander festgelegt. Entstehende Kosten für eine Anzeigenschaltung werden gesondert berechnet und in Rechnung gestellt. (Analyse- und Identifikationsphase)

Basierend auf das in Absprache mit den Entscheidungsträgern des Kunden entwickelte Positionsprofil, wird die NiK PB in Frage kommende Stelleninhaber identifizieren und ggf. initiativ ansprechen.

Im Falle der Schaltung einer Anzeige sichtet die NiK PB den Rücklauf der Bewerber und wird eine qualifizierte Auswahl geeigneter Kandidaten mit Ihnen für den weiteren Prozess besprechen. (Sichtungsphase)

NiK PB geht in dieser Phase von insgesamt etwa 20 bis 40 Kontakten aus. Mit den daraus resultierenden potentiellen Kandidaten werden in der Gesprächsphase telefonische und persönliche Interviews geführt.

Die Kandidaten werden zunächst schriftlich, in Form des Lebenslaufes mit einer Einschätzung des Kandidaten durch NiK PB sowie ggf. einer Profilanalyse vorgestellt. Nach Absprache mit dem Unternehmen wird NiK PB dann die in Frage kommenden Personen persönlich präsentieren. Selbstverständlich können diese Gespräche auf Wunsch auch ohne Berater der NiK PB geführt werden. (Gesprächs- und Präsentationsphase)

Die erste Präsentation erfolgt in aller Regel 4-6 Wochen nach Auftragserteilung, in Sonderfällen auch früher, bzw. nach Absprache und Verfügbarkeit der beteiligten Parteien. NiK PB präsentiert Ihnen je nach Anforderungsprofil 2-5 Kandidaten.

Mit Einstellung, d. h. bei Vertragsunterzeichnung einer der Kandidaten i. S. D. § 2.1. ist der Auftrag abgeschlossen. Für den Fall der Auflösung des Arbeitsverhältnisses innerhalb der Probezeit aus Gründen, die nicht ausdrücklich in der Verantwortung des Unternehmens liegen, ist NiK PB verpflichtet, eine erneute Suche durchzuführen und dem Unternehmen mind. 2 dem Suchprofil und den Anforderungen entsprechende Kandidaten zu präsentieren.

Für ein Beratungsmandats im Rahmen eines sog. Direct- oder Executive Search Auftrages wird je nach Position das im Auftrag vorher vereinbarte Honorar in Rechnung gestellt. Vorbehaltlich einer anderen Regelung im Einzelauftrag ist die erste Rate des Honorars bei Auftragserteilung fällig und umfasst auf jeden Fall die Leistung der Analyse und Identifikation (Target List und Long List), die zweite Rate wird nach erfolgten Gesprächen und bei Präsentation der Kandidaten (Short List) in Rechnung gestellt, die dritte Zahlung und somit Erstellung der Schlussrechnung erfolgt auf Basis des tatsächlich vereinbarten Gehalts nach Unterzeichnung des Einstellungsvertrages mit dem Kandidaten. Nicht im Auftragsumfang enthaltene Dienstleistungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch erbracht und ggf. gesondert in Rechnung gestellt.

Sollte die Suche nach einem potentiellen Kandidaten vorzeitig aus nicht voraussehbaren Gründen oder internen Umstrukturierungen abgebrochen werden müssen, wird der bis dahin entstandene Aufwand je nach Projektstatus in Rechnung gestellt.

§ 7 Kündigung
Der Vermittlungsauftrag kann von beiden Parteien jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen schriftlich gekündigt werden. Die bis zum Wirksamwerden der Kündigungserklärung vereinbarte Vergütung sowie Kosten sind – soweit sie vor Zugang der Kündigungserklärung veranlasst wurden –zu bezahlen.

2. Auch nach Beendigung des Vermittlungsvertrages, gleich aus welchem Rechtsgrund, gilt für den Fall, dass zwischen dem Kunden und einem von NiK PB vorgestellten Kandidaten innerhalb von zwölf (12) Monaten nach Beendigung ein Arbeits- oder sonstiges Dienstverhältnis zustande kommt, unsere Tätigkeit als Vermittlung im Sinne des § 2 Satz 1 und/oder 2.

In diesem Fall wird die Vergütung so wie ursprünglich vereinbart in vollem Umfang fällig und ist ohne Abzug zu bezahlen.

§ 8 Haftung
1. NiK PB wird bei der Durchführung des Auftrages mit der erforderlichen Sorgfalt Recherchen anstellen und auf der Basis der von den Bewerbern gemachten Angaben eine Vorauswahl treffen. NiK PB übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von Bewerbern gemachten Angaben.

NiK PB erbringt die Vermittlungsleistung nach bestem Wissen nach den Vorgaben des Kunden.

Die Entscheidung für einen Kandidaten fällt alleine in den Verantwortungsbereich des Kunden. Eine darüber hinausgehende Gewährleistung besteht nicht, insbesondere übernimmt NiK PB weder eine Gewährleistung für die Eignung des Kandidaten im Hinblick auf die Zwecke des Kunden, noch wird gewährleistet, dass die Suche nach einem geeigneten Kandidaten erfolgreich verläuft. Ein wie auch immer geartetes Vertrauen i. S. d. § 311 BGB wird zwischen den Parteien nicht begründet.

2. NiK PB haftet für ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln, bei Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei einer auch leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen sollen sowie solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der NiK PB jedoch auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt. Darüber hinausgehende Haftungsansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Angestellten und Mitarbeitern der NiK PB sowie dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und Subunternehmern.

Schadensersatzansprüche des Aufraggebers nach Absatz 2 verjähren innerhalb eines Jahres.

§ 9 Sonstige Bestimmungen
Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien finden die vertraglichen Regelungen im Auftrag, diese Vermittlungsbedingungen und, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen worden ist, die Vorschriften des BGB zum Dienstvertrag sowie § 298 SGB II Anwendung. Es gilt allein deutsches Recht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Die Schriftform ist auch durch NiK PB via Telefax und auf elektronischem Wege mittels unverschlüsselter E-Mail gewahrt.

§ 10 Gerichtsstand
Für das Vertragsverhältnis mit NiK PB findet allein deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der NiK PB.

Stand März 2018